(Fassung vom 10.10.2025)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
· VOLLERA – Handelsagentur Peschke („VOLLERA“)ist eine Handelsfirma mit Sitz in Neuhofen/Krems, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Linz und verkauft exklusive Pflegeprodukte, insbesondere Haarpflegeprodukte und Friseurzubehör („Produkte„), an autorisierte Salons, E-Commerce Händler (B2B) und Endverbraucher (B2C)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) gelten für alle Bestellungen von Produkten, die der Kunde tätigt, jeweils in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
· VOLLERA weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von VOLLERA schriftlich bestätigt werden.
· Die Bestimmungen dieser AGB können von VOLLERA jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von VOLLERA und (allenfalls) durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an [service@vollera.at], so gelten die Änderungen als angenommen. Sofern der Kunde diese Änderungen nicht akzeptiert, besteht das Vertragsverhältnis zwischen VOLLERA und dem Kunden auf Grundlage der AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
VERTRAGSABSCHLUSS
· Kunden haben die Möglichkeit ihre Bestellung gegenüber VOLLERA (a) über die Bestellmaske auf der Website www.vollera.at, (b) durch Übermittlung eines Bestellformulars per E-Mail an service@vollera.at, (c) per Telefon unter +43 699 161 35 161 oder (d) gegenüber einem zugewiesenen Außendienstmitarbeiter abzugeben.
· Im Fall der Bestellung über die Bestellmaske auf der Website www.vollera.at, gibt der Kunde mit Anklicken des Buttons [„Senden“] ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit VOLLERA ab. Die Annahme dieses Angebots und somit der Vertragsabschluss erfolgt durch die Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse.
· Im Fall der Bestellung per Telefon, E-Mail oder Bestellformular gibt der Kunde mit Aufgabe seiner Bestellung per Telefon, E-Mail oder Bestellformular ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit VOLLERA ab. Die Annahme dieses Angebots und somit der Vertragsabschluss erfolgt durch die Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse.
· Allfällige Angebote von VOLLERA auf Vertragsabschluss sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
· Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, bestimmen sich die Preise nach den jeweils gültigen Preislisten von VOLLERA, welche dem Kunden übergeben werden bzw. die für registrierte Nutzer auf der Webseite www.vollera.at einsehbar sind. Die Versandkosten sind im angegebenen Preis nicht enthalten; diese fallen gegebenenfalls zusätzlich an.
· Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs wählen, ob er per Rechnung oder mittels SEPA-Lastschriftverfahren zahlen möchte, wobei bei letzterem von VOLLERA 3% Skonto gewährt wird. Die Bezahlung mittels SEPA-Lastschrift setzt die Übermittlung des Originals des unterfertigten SEPA-Lastschrift-Mandats voraus. SEPA Lastschrift ist nur für Geschäftskunden (B2B Kunden) möglich. Sollte eine Abbuchung nicht durchführbar sein, werden dem Kunden allfällige Rücklastschriften mit EUR 19,50,– für den Einziehungsversuch in Rechnung gestellt.
· Erfolgt die Zahlung per Rechnung, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag gewährt. SEPA Lastschrift werden innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto abgebucht.
· Bei Zahlungsverzug des Kunden ist VOLLERA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen.
· Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Kunde ferner verpflichtet, VOLLERA die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
LIEFERBEDINGUNGEN, VERSANDKOSTEN
· Angegebene Lieferfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von VOLLERA schriftlich zu bestätigen.
· Die bestellte Ware wird unter Inanspruchnahme einer verkehrsüblichen Versendungsart nach Wahl von VOLLERA an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert.
· Die Versandkosten an die vom B2C Kunden angegebene Adresse betragen zusätzlich zum Warenpreis 4,95 EUR, ab einem Bestellwert von 39,90 EUR erfolgt die Lieferung kostenfrei.
Die Lieferung an die von B2B Kunden angegebene Adresse wird mit 14,95 EUR berechnet wird, ab einem Bestellwert von 150,00 EUR (exkl. MwSt.) erfolgt die Lieferung kostenfrei.
AUFRECHNUNGSVERBOT
· Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von VOLLERA mit Gegenforderungen aufzurechnen.
EIGENTUMSVORBEHALT
· Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VOLLERA. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese VOLLERA gegenüber rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Kunden bekannt gegeben wurde und VOLLERA der Veräußerung zustimmt. Im Fall der Zustimmung von VOLLERA gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an VOLLERA abgetreten und ist VOLLERA jederzeit berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
GEWÄHRLEISTUNG
· Die Gewährleistung ist bei durch den Kunden verursachten Mängeln ausgeschlossen. Das ist insbesondere der Fall bei unsachgemäßer Handhabung.
· Es obliegt dem Kunden, allfällige Mängel der Ware unverzüglich nach deren Empfang zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind VOLLERA ebenso unverzüglich, spätestens jedenfalls innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Empfang, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben gilt die Ware als genehmigt und abgenommen, wodurch die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen ist. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
· VOLLERA behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl primär durch Verbesserung oder Austausch zu erfüllen.
HAFTUNG
· Soweit gesetzlich zulässig, haftet VOLLERA nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von VOLLERA für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.
· Für entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet VOLLERA nicht.
· Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von VOLLERA liegen bzw. Gründe, die VOLLERA nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Vertrags verzögern, hat VOLLERA in keinem Fall zu vertreten.
· Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren 3 (drei) Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
· Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
· Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen VOLLERA und deren Kunden, vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von VOLLERA.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
· Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem wirtschaftlichen Zweck der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
· Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.